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Vereinfachtes Verfahren zur Änderung des Zwecks eines privaten Grundstücks


Die Voraussetzungen für die Festlegung und Änderung der Zweckbestimmung von Grundstücken richten sich nach Art. 20 des Bodengesetzbuchs der Ukraine, das durch das Gesetz der Ukraine „Über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Ukraine in Bezug auf die Landnutzungsplanung“ Nr. 711-IX vom 17. Juni 2020 (im Folgenden als Gesetz 711 bezeichnet) festgelegt wurde Die neue Fassung sieht insbesondere die Möglichkeit vor, dass der Eigentümer den beabsichtigten Zweck eines privaten Grundstücks ändern kann (in gesetzlich festgelegten Fällen - durch die Nutzer), ohne dass ein Grundstücksverwaltungsprojekt entwickelt werden muss und ohne dass eine solche Genehmigung erforderlich ist eine Exekutivbehörde oder eine lokale Regierungsbehörde.

Eine wichtige Voraussetzung für die Ausübung des Rechts des Eigentümers eines privaten Grundstücks, den beabsichtigten Zweck auf eigenen Wunsch/Antrag zu ändern, ist die Verfügbarkeit von Informationen über die im Landeskataster aufgeführten Funktionszonen, die in der genehmigten städtebaulichen Dokumentation festgelegt wurden auf regionaler Ebene vor dem Inkrafttreten des Gesetzes 711 oder innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum seiner Veröffentlichung.

Das Gesetz 711 verpflichtet Land- und Stadträte, dafür zu sorgen, dass Informationen über Funktionszonen in das Landeskataster eingetragen werden, und legt eine Frist für diese Eintragung fest – bis zum 1. Januar 2025.

Über die Änderung der Zweckbestimmung privater Grundstücke entscheiden die Land-, Stadt- und Gemeinderäte, auf deren Gebiet sich das entsprechende Grundstück befindet. Der Eigentümer des Grundstücks (in den gesetzlich vorgesehenen Fällen der Nutzer) kann jedoch den Verwendungszweck des Grundstücks ändern, ohne ein Landverwaltungsprojekt für die Zuteilung des Grundstücks gemäß den Anforderungen von Teil 5 der Kunst zu entwickeln . 20 des Bodengesetzbuches der Ukraine, wenn die Funktionszonen in der genehmigten städtebaulichen Dokumentation auf regionaler Ebene definiert wurden – auf der Grundlage eines Auszugs aus dieser städtebaulichen Dokumentation.

Um Informationen über eine Zweckänderung in das Landeskataster einzutragen, sind daher ein Antrag des Eigentümers (Verwalters oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen des Nutzers) des Grundstücks und ein Auszug aus der städtebaulichen Dokumentation erforderlich erforderlich.

Um den Prozess der Änderung von Informationen über ein Grundstück hinsichtlich seines Verwendungszwecks zu organisieren und zu unterstützen, laden wir Sie ein, mit mir im Bereich Grundstücksrecht Kontakt aufzunehmen

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