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Begünstigung für ukrainische Autos bis 30/09/2024 verlängert


Das Bundesministerium für Digitaltechnik und Verkehr und die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, das Verfahren zur Befreiung ukrainischer Autos von der Zulassungspflicht um weitere sechs Monate zu verlängern. Die Regelung läuft nämlich Ende März aus.


Normalerweise müssen Autos spätestens ein Jahr nach dem Grenzübertritt in Deutschland zugelassen werden. Für ukrainische Autos gibt es derzeit eine Ausnahme: Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zum 31. März 2024 mit ukrainischen Kennzeichen fahren, ab dem 1. April 2024 müssten sie jedoch umgemeldet werden.


Soweit ersichtlich, hat Brandenburg als erstes Bundesland über einen Vertreter des Infrastrukturministeriums in Potsdam mitgeteilt, dass die Ausnahmeregelung bis einschließlich 30. September 2024 gilt, d.h. ukrainische Flüchtlinge müssen ihre Autos weiterhin nicht in Deutschland anmelden. Um die befristete Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen sie gültige Zulassungspapiere, eine entsprechende Kfz-Versicherung und eine Bescheinigung über eine positive Sicherheitsprüfung vorlegen.


Ich verfolge dieses Thema fast täglich. Erst vor wenigen Tagen hat ein Sprecher des brandenburgischen Ministeriums erklärt, dass es derzeit keinen Grund gibt, das Ausnahmeverfahren zu verlängern.


Umso erfreulicher ist es, dass sich Bund und Länder auf eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung geeinigt haben.


Es bleibt abzuwarten, ob nun auch alle anderen Bundesländer bis zum 31. März 2024 die entsprechenden Meldungen machen und damit die bundesweite Gültigkeit der Befreiung bestätigen.


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